Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportanlagen Stadt Laufen
- Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenpflichtige und kostenfreie Dienstleistungen und Produkte des Schwimmbads Nau und der Eissport- und Freizeithalle Laufen.
- Badeordnung
Mit Kauf einer Dienstleistung oder eines Produkts sowie bei Benutzung wird die separate Haus- und Badeordnungen für das Schwimmbad Nau und der Eissport- und Freizeithalle Laufen, vorbehaltslos anerkannt. Kinder unter zehn Jahren haben im Schwimmbad Laufen nur Zutritt in Begleitung einer erwachsenen Person, welche Gewähr für eine ordentliche Aufsicht bietet.
- Eintritte
3.2.1. Gültigkeit
Sämtliche Eintritte und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Ausnahme 10-er Karten. Sie sind nur während den publizierten Öffnungszeiten gültig. Kinder unter 6 Jahren erhalten gratis Eintritt und haben sich auszuweisen.
3.2.2. Verlust oder Diebstahl
Verlorene Eintritte werden nicht rückerstattet oder ersetzt. Bei Verlust oder Diebstahl aller übrigen Abonnemente wird gegen Vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet.
3.2.3. Missbrauch/Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Eintritte oder Abos werden eingezogen. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
3.2.4. Rückerstattung
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung seines bereits Geleisteten. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
• Betriebseinstellungen aus Sicherheitsgründen
• Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen
3.2.5. Preis- und Leistungsänderungen
Die Stadt Laufen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise kurzfristig zu ändern sowie bei schwacher Frequenz oder schlechter Witterung einzelne Anlagenteile zu schliessen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Reduktion.
- Ausschluss
Personen können von den Sportanlagen u.a. ausgeschlossen werden, wenn sie:
• die Haus- und Badeordnungen oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen;
• betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.
- Datenschutz
Für alle Saisonabonnemente wird an der Kasse mit Digitalkamera ein Foto erstellt. Am Zutrittsleser werden alle Durchgänge automatisch mit Foto erfasst und können durch die Mitarbeitenden der Sportanlage zu Kontrollzwecken abgeglichen werden. Die Stadt Laufen ist berechtigt Personendaten für Werbezwecke, ausschliesslich in eigener Sache, zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten von den Gemeindeverwaltungen zur Vermeidung von Missbrauch eingesehen und kontrolliert werden.
- Rettungsdienst
Verunfallt der Kunde und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden der Aufwand der Rettungsdienste in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Kunde und der Stadt Laufen untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Laufen/BL, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden per 1.5.2024 in Kraft gesetzt.